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Patienten Infos


Fortzetzung des Artikel der Satrtseite:

Sie sehen, Sie stehen mit Ihren Fragen nicht alleine da

Es sind Überlegungen und Befürchtungen, über die nicht einfach hinweggegangen werden kann. Sie brauchen Antworten, einen Gesprächspartner, der Verständnis für Ihre Überlegungen hat und Ihnen gleichzeitig aber auch die Sicherheit geben kann, dass der Weg für den Sie sich dann entscheiden, der für Sie richtige Weg ist. Dies ist nur mit fundiertem Erfahrungs- und Fachwissen möglich.

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, die sich seit Jahren mit dem Thema
- Behandlungsfehler auf Patientenseite -
beschäftigt, bin ich Ihre richtige Ansprechpartnerin.

Gerne können Sie mich anrufen und wir besprechen dann IHRE konkreten Fragen und Überlegungen.

Diese erste telefonische Beratung, in der ich Ihnen auch den möglichen Ablauf zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beschreiben würde, ist für SIE kostenlos.


Auf diesem Wege möchte ich Ihnen bereits einige Informationen und Gedankenanstöße mitgeben, die Ihnen helfen können ein wenig klarer zu sehen und vielleicht auch Bedenken zu beseitigen.

Ziel eines jeden Arztes ist es, seinem Patienten zu helfen. Aber Ärzte sind auch nur Menschen und jedem Menschen können Fehler unterlaufen. Das ist menschlich.
Passiert einem Arzt ein Fehler, so kann dies sehr schwere Folgen für den Patienten haben. Hierfür haben Ärzte eine Haftpflichtversicherung.
Diese Haftpflichtversicherung soll den bei einem Patienten entstandenen Schaden, wenn er durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde, finanziell ausgleichen, Ihren materiellen Schaden (Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Kosten für Klinikfahrten, Hilfskräfte, erforderliche Umbaumaßnahmen…) und immateriellen Schaden (z.B. Schmerzen, Verlust der Lebensqualität…), das Schmerzensgeld.
Es ist nicht Ihr Arzt der den Schaden bezahlt, sondern seine Haftpflichtversicherung.

Meine langjährige berufliche Erfahrung im Bereich des Arzthafungsrechtes hat bei mir den Eindruck hinterlassen, dass es das Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung sein muss, möglichst wenig, oder am besten gar nichts, möglichst spät zu zahlen. Daher brauchen Sie eine auf diesem Rechtsgebiet erfahrene Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, am besten eine Fachanwältin/Fachanwalt für Medizinrecht, deren Spezialgebiet das Arzthaftungsrecht ist, die Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung durchsetzt – nicht gegen Ihren Arzt persönlich.

Mein Rat: Verhandeln Sie in solchen Fällen nicht selbst mit den Haftpflichtversicherungen. Haftpfllichtversicherungen sind Profis auf Ihrem Gebiet.


Es ist niemandem geholfen, wenn Sie nur den Arzt wechseln und alles andere auf sich beruhen lassen.

Der Arzt erfährt niemals was passiert ist und kann, wenn es sich um einen Fehler handelt, nichts aus seinem Fehler lernen. Dem nächsten Patienten geschieht das gleiche Schicksal, wie Ihnen.
Der Arzt sollte auf jeden Fall Kenntnis von dem Ergebnis seiner Behandlung/Operation erhalten.

Meist hat man ja nur eine Vermutung, dass etwas falsch gelaufen ist und man möchte keine falschen Behauptungen aufstellen und keinem Unrecht tun.

In diesem Fall können Sie sich entweder direkt an eine Fachanwältin/Fachanwalt für Medizinrecht wenden, die sich auf das Arzthaftungsrecht auf Patientenseite spezialisiert hat oder Sie wenden sich an Ihre Krankenkasse, tragen Sie Ihre Bedenken vor und bitten Sie dort eindringlich um die Erstellung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse in dem diese Vermutung untersucht wird. Diese Gutachten sind kostenlos.

Wenn Ihre Krankenkasse ein solches Gutachten in Auftrag gibt, haben Sie sie meist davon überzeugt, dass an Ihren Vermutungen oder den Ihnen widerfahrenen Ereignissen „etwas dran“ ist. Die Krankenkassen sind an solchen Gutachten selbst interessiert, wenn Ihre nunmehr erforderliche Nachbehandlung mit hohen Kosten für sie verbunden ist. Im Falle eines Behandlungsfehlers würde auch die Krankenkasse ihre hierdurch entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhausesmmen erstattet haben wollen.

Bereits jetzt, aber spätestens jedoch nach Erhalt des Gutachtens (! Egal zu welchem Ergebnis das Gutachten gekommen ist! ) sollten Sie sich an eine/n auf das Arzthaftungsrecht spezialisierte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht wenden. Denn auch wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass kein Behandlungsfehler vorliegt, heißt das nicht, dass tatsächlich kein Behandlungsfehler bei Ihnen eingetreten ist.

Denn: Egal, ob Sie den Inhalt oder das Ergebnis des Gutachtens selbst in Frage stellen, oder der/die spezialisierte Rechtsanwältin die Qualität des Gutachtens als Bearbeitungsgrundlage für Ihre Ansprüche für gut erachtet, im Falle eines Rechtstreites wird das Gericht immer ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag geben, welches dann die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung ist.

Medizinische Gutachten weichen leider sehr häufig sehr stark voneinander ab.

Woran das liegt, möchten Sie jetzt gerne wissen!

Hierfür kann ich Ihnen nur einige Vermutungen nennen:
-oft gibt es verschiedene Meinungen/Behandlungsmethoden bei denen man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt, man triff auf die Vertreter der jeweils anderen Ansicht;
-der Wissensstand der Sachverständigen ist nicht der gleiche, sie haben nicht die gleiche Spezialisierung;
-leider gilt auch hier manchmal die Vermutung des Krähenprinzips: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“

Entscheidend ist, ob Sie dazu bereit sind mit Hilfe einer auf Ihre Problematik spezialisierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ihre bestehenden, oder möglicherweise bestehenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu kämpfen.

Dies kostet Zeit, Geduld, Nerven und Geld (oder sie sind Rechtschutzversichert ).

Warum sollten sie trotz Ihrer Bedenken nicht untätig sein?

Erst wenn Sie sich wirklich gut informiert haben, und damit meine ich bei einer/m auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht, sollten sie die Entscheidung fällen, ob sie Ihre (möglichen) Ansprüche abklären lassen und geltend machen wollen. Lohnt sich der Aufwand? Welche Chancen, Schwierigkeiten bestehen? Was kostet es?

Ihr möglicher Einwand, dass es Ihnen heute ja wieder viel besser geht, ist hierfür nicht allein entscheidend.

Es gibt Schäden, deren endgültige Folge für Sie und Ihr zukünftiges Leben heute noch nicht absehbar sind. Oft kann der weitere Verlauf nicht vorhergesehen werden. Oft sind z.B. Folgeschäden/Folgeoperationen möglich oder erforderlich. Operationen tragen Risiken in sich, die wir uns gar nicht vorstellen möchten. Sollte aber eines dieser Risiken oder ein unerwartete Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustandes eintreten, die Ihr Leben erheblich beeinträchtigen oder gar der „Fall X“ eintreten, und all dies auf einem Behandlungsfehler beruhen, dann sollten Sie und Ihre Familie abgesichert sein. Und spätesten hierfür lohnt es sich zu kämpfen. (Beispiele: Haushaltshilfe, Kinderbetreuung bei Bettlägerigkeit, Unterhalt bei Erwerbsunfähigkeit, behindertengerechtes Wohnen oder Umbau des Hauses…)

Die Entscheidung, ob dieser Kampf (mit der Haftpflichtversicherung/der Gerichtsprozeß), der von manchen als Belastung, von anderen als Aufarbeitung mit der neuen Lebenssituation empfunden wird, sinnvoll ist, sollten Sie unbedingt mit einer/einem auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwältin oder Fachanwalt erörtern. Jeder Fall liegt ein wenig anders, die Erfahrungen der anderen Betroffenen spiegeln nicht wieder, wie Ihr eigener Fall verlaufen wird.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Ansprüche am Ende des Dritten Jahres nach Kenntnis/Kennen müssen der Vermutung des Behandlungsfehlers verjähren.

Haben Sie Fragen, Bedenken oder Überlegungen rufen Sie mich gerne unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine Mail, ich rufe Sie dann zurück.

Rechtsanwältin Sabine Hauck,
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialisierung: Arzthaftungsrecht - ausschließlich auf Patientenseite

Telefon: +49 30-325 996 95
Fax: +49 30-8631 9293


E-Mail: info@rahauck.eu
www.buerogemeinschaft-fuer-medizinrecht.de